Heft 7 vom 30.03.1995 7/07 scan 2026-08-01

Abschiebestopp nicht verlängert

Landtag Baden-Württemberg


Landtag Baden-Württemberg

Abschiebestopp nicht verlängert

Während die SPD-regierten Länder auf die Erkenntnisse der meisten Menschenrechtsorganisationen über die systematische Unterdrückung der Kurdinnen in der Türkei verwiesen und aus diesem Grunde die Abschiebung noch für einige Wochen bis Monate aussetzen werden, hat am Montag, 20.3., das CDU/SPD-Kabinett beschlossen, den Abschiebestopp für Kurdinnen aufzuheben und statt dessen ein differenziertes Einzelverfahren einzuführen.

Ein Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Grünen, den Abschiebestopp für Kurden bis August 1995 zu verlängern, fand leider am darauffolgenden Mittwoch, 22.3., in einer Plenarsitzung des baden-württembergischen Landtags keine Mehrheit.

Wenn er schon der Meinung sei, daß der Abschiebestopp aufgrund der Situation in der Türkei eigentlich verlängert werden müsse, solle er auch danach handeln, forderte der Grünen-Abgeordnete Jürgen Walter während der kontrovers geführten Debatte Innenminister Birzele auf. Ein einmaliger Abschiebestopp ohne das Einvernehmen des Bundesinnenministers sei durchaus rechtlich möglich.

Walter Heiler (SPD) kritisierte zwar den Einsatz des türkischen Militärs ge- V gen die Kurden, plädierte aber dennoch für die Einzelfallprüfung, diese habe in der Vergangenheit dazu beigetragen, daß seit Mai 1994 keine Kurden abgeschoben worden seien. Andererseits bedauerte er wiederum die Bonner Entscheidung, den Abschiebestopp nicht zu verlängern.

Der Fraktionschef der Grünen, Fritz Kuhn, betonte in seinem Redebeitrag, daß für einen Menschen, der von Folter und politischer Verfolgung in der Türkei bedroht sei, ein halbes Jahr sehr viel sein könne, wenn es um sein Leben gehe.

Die Grünen verlangten eine namentliche Abstimmung, dennoch wurde der Antrag lediglich von der FDP und dem SPD-Abgeordneten Eberhard Lorenz unterstützt. Vielleicht sollte man die Parlamentarierinnen einmal wieder an ~ Artikel 27, Abs. 3 der Landesverfassung erinnern, wonach sie nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Es nützt nichts, die Nichtverlängerung des Abschiebestopps verbal zu bedauern, wenn sich dies nicht im eigenen Abstimmungsverhalten niederschlägt.

Als katastrophale Fehlentscheidung bezeichneten unterdessen die Jusos in Baden-Württemberg die Entscheidung der Landesregierung. Auch sie betonten, wenn Birzele einerseits die Aufhebung des Abschiebestopps bedauere, andererseits aber den landespolitischen Spielraum für eine Verlängerung des Abschiebestopps nicht nutze, sei dies nicht akzeptabel. Die Jusos forderten die sozialdemokratischen Kabinettsmitglieder auf, ihre Entscheidung zu korrigieren und in der Landesregierung eine Wiedereinführung des Abschiebestopps durchzusetzen. - (eos)

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