Zwei Jahre Haft für NPD-Chef Deckert
Zwei Jahre Haft für NPD-Chef Deckert
Von einer Kammer des Landgerichts Karlsruhe ist der NPD-Vorsitzende Günter Deckert nun vorläufig endlich außer Gefecht gesetzt worden. „Wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Aufstachelung zum Rassenhaß, Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ ist er zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Zu der inzwischen dritten Auflage des Deckert-Prozesses war es gekommen, nachdem der Bundesgerichtshof auf die Revision des leitenden Staatsanwalt Klein hin das skandalträchtige Urteil der „Orlet-Kammer“ des Landgerichts Mannheim aufhob.
In dem Prozeß ging es um eine von Deckert im Dezember 1993 organisierte Veranstaltung in Weinheim, wo er den Vortrag des amerikanischen „Hinrichtungsexperten“ Fred Leuchter zustimmend übersetzte. In dem Vortrag war nicht nur die Massenvergasung der Juden geleugnet worden, sondern wurden Juden in böswilliger und faschistischer Manier verächtlich gemacht. Auch in der Verhandlung vor dem Karlsruher Landgericht wiederholte Deckert seine Thesen. Er sprach belustigend vom „Holo“ (Holocaust), von der „Sippe um Ignatz Bubis“, von der „Lüge vom deutschen Überfall auf die Sowjetunion“, es müsse endlich Schluß sein mit der unheilvollen Allianz derer, „die die Deutschen ständig prügeln“. — (scr)